Gleiches Recht für alle. Ohne Kompromisse.

Gerechtigkeit darf kein Zufall sein. Daher unterstützen wir schnell und unbürokratisch Organisationen, die genau wissen, wo Hilfe gebraucht wird, damit Menschen in Notsituationen zu ihrem Recht kommen.

Gefördert durch Mittel der CMS Stiftung werden:
  • Rechtliche Beratung und Vertretung von Menschen in Not
  • Unterstützung ehrenamtlicher Rechtsberatung (Law Clinics)
  • Schulung und Fortbildung

Details zu den einzelnen Förderbereichen entnehmen Sie bitte unseren Tätigkeitsschwerpunkten.

Organisationen und Law Clinics, die an einer Kooperation mit der CMS Stiftung interessiert sind, wenden sich bitte vor der offiziellen Antragstellung unbürokratisch an Stefanie Wismeth, T +49 30 20360 1305, E stefanie.wismeth@cms-stiftung.de.

Die CMS Stiftung verfolgt das Ziel, Menschen zu unterstützen, die in Not geraten sind und dringend juristische Hilfe brauchen. Für eine dem Stiftungszweck entsprechende Zuwendung ist Voraussetzung, dass der Empfänger als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt ist. Eine wiederholte Förderung ist möglich. Die Stiftung möchte schnell und unbürokratisch helfen. Über bearbeitungsfähige Anträge wird möglichst zeitnah entschieden.

Die Stiftung gewährt keine finanzielle Förderung
  • direkt an Bedürftige oder Rechtsanwälte, sondern fördert ausschließlich durch gemeinnützige Organisationen, die mit ihr bei der Erreichung des Stiftungszwecks zusammenarbeiten
  • in Rechtsangelegenheiten, die keine Notlage begründen
  • wenn Anhaltspunkte für querulatorisches oder missbräuchliches Verhalten bestehen
  • in asyl-, flüchtlings- und ausländerrechtlichen Verwaltungsrechtsstreitigkeiten
  • wenn sich die Betroffenen vorsätzlich oder leichtfertig selbst in eine Notlage gebracht haben, insbesondere durch Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten
  • soweit die Betroffenen ausreichende Beratungs- oder Prozesskostenhilfe oder anderweitige öffentliche oder private Unterstützung in Anspruch nehmen können. Dies schließt nicht aus, in eiligen Fällen finanzielle Vorschüsse zu gewähren, die bei späterer Gewährung staatlicher Leistungen zurückgezahlt werden
  • für die gerichtliche Vertretung, soweit dies nicht ausnahmsweise im Einzelfall vorab mit der Stiftung abgestimmt wurde

Hinweis: Für Organisationen, die wenig Erfahrung mit Förderanträgen haben, hat der Bundesverband Deutscher Stiftungen nützliche Tipps zur Antragstellung zur Verfügung gestellt.