Offen, partnerschaftlich, wirkungsorientiert
Gerechtigkeit darf kein Zufall sein. Daher unterstützen wir gemeinnützige Organisationen, die genau wissen, wo Hilfe gebraucht wird, damit Menschen in Notsituationen zu ihrem Recht kommen. Dabei verstehen wir unsere Förderungen als Partnerschaft und als kontinuierlichen Dialog.
Was wir fördern
- Gemeinnützige Organisationen (im Sinne der Abgabenordnung)
- Organisationen und Projekte, die zu einem der drei Handlungsfelder der CMS Stiftung passen:
- Rechtliche Beratung und Vertretung von Menschen in Not (Access to Justice)
- Verbreitung bestehender Hilfsstrukturen beim Zugang zum Recht, Qualifizierung und Sensibilisierung, Wissensaustausch und Vernetzung zwischen Zivilgesellschaft, Behörden und Justiz (Legal Empowerment)
- Unterstützung und Verbreitung ehrenamtlicher Rechtsberatung (Community Engagement)
Was wir nicht fördern
- direkte finanzielle Unterstützung von Menschen in Not (Einzelfallhilfe) bzw. deren Rechtsanwält:innen
- querulatorisches oder missbräuchliches Verhalten
- Förderung von Beratungskosten, soweit die Betroffenen staatliche Beratungs- oder Prozesskostenhilfe oder anderweitige öffentliche oder private Unterstützung in Anspruch nehmen können. Ausnahme: finanzielle Vorschüsse in eiligen Fällen
- Internationale Projekte ohne Deutschlandbezug
- wenn sich die Betroffenen vorsätzlich oder leichtfertig selbst in eine Notlage gebracht haben, insbesondere durch Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten
Wie wir fördern
Förderentscheidungen erfolgen fortlaufend nach Kalenderjahr. Auf Basis einer eingehenden Vorprüfung und unter Beachtung der Förderrichtlinien der Stiftung werden sie gemeinschaftlich im Team getroffen.
Alle für die Antragstellung erforderlichen Dokumente sind digital einzureichen.
Bei Interesse an einer Förderung wenden Sie sich bitte vor Antragstellung mit einer formlosen Projektskizze oder telefonisch an uns: