Handlungsfeld I

Access to Justice

Das Beispiel Straßenkinder e.V.

Wenn guter Rat zu teuer ist


Es gibt Momente im Leben, die nicht einfach zu bewältigen sind. Dann könnten manchmal Rechtsberatung und -vertretung helfen – doch die sind für einige Menschen einfach unerreichbar. Mal mangelt es an Wissen um die eigenen Rechte, mal sind es sprachliche Hürden, mal ein Gefühl der Scham, mal fehlt schlichtweg das Geld. Deshalb fördern wir als CMS Stiftung fachkundige gemeinnützige Hilfs- und Beratungsorganisationen, die eine Anlaufstelle für Menschen bieten, denen der Zugang zum Recht erschwert ist. Wir unterstützen sie dabei, eine qualifizierte rechtliche Hilfe für die Betroffenen zu ermöglichen.

 

Das heißt auch: Direkte Zuwendungen an benachteiligte Menschen oder Rechtsanwält:innen gewähren wir nicht.

Gefördert werden beispielsweise:

 

  • Anwaltliche Erst- und ggf. Folgeberatungen
  • Rechts-Sprechstunden oder -Hotlines
  • Unterstützung bei Behördengängen
  • Außergerichtliche zivil- und verwaltungsrechtliche Vertretung
  • In Ausnahmefällen gerichtliche Vertretung

Hilfe für die Schwächsten

Ein Beispiel unter vielen im Bereich „Access to Justice“ ist unsere Förderung für den Verein „Straßenkinder“ in Berlin. Streetworker:innen versuchen dort, wohnungs- und obdachlose junge Menschen in die Gesellschaft zu reintegrieren. Damit auch die Schwächsten Zugang zum Recht erhalten, hilft die CMS Stiftung mit der Finanzierung von Anwaltssprechstunden.

 

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„Viele von Gewalt Betroffene brauchen zeitnahe Antworten auf ihre Fragen. Die Unterstützung der CMS Stiftung für juristische Erstberatungen schließt eine seit Jahren bestehende Lücke.“

Andrea Langmaak, Frauennotruf Kiel


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