Beratung für den guten Zweck
Helfen bedeutet für uns mehr als nur finanzielle Unterstützung. Die tägliche Förderarbeit und der zivilgesellschaftliche Dialog zeigen uns: Auch Helfende brauchen mitunter rechtliche Hilfe. Gemeinnützige Akteur:innen können ihre beschränkten Mittel in der Regel nur für ihre gesellschaftlichen Kernaufgaben und ihre ideellen Ziele verwenden. Ihnen fehlen aber oft die Ressourcen, um qualifizierte anwaltliche Beratungsleistungen für ihre Zielgruppen oder sich selbst zu finanzieren.
Deshalb haben die CMS Stiftung und die Sozietät CMS Deutschland gemeinsam das Programm CMSengage! ins Leben gerufen – und damit gleichzeitig ein Angebot für die Förderung bürgerschaftlichen Engagements geschaffen. Dabei vermitteln wir als Stiftung gemeinnützigen Organisationen unentgeltliche Rechtsberatung durch Rechtsanwält:innen und Steuerberater:innen von CMS und organisieren rechtliche Schulungen. So machen wir die Kernkompetenzen der Sozietät in verschiedenen juristischen Fachbereichen für die Zivilgesellschaft fruchtbar.
Ein Beispiel für die kostenlose Rechtsberatung einer gemeinnützigen Organisation ist die Unterstützung der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“.
„Ein Zahnarzt muss ja auch zum Kardiologen“
Gleich nachdem Mariya Ivanova an Bord von CMS Deutschland in Berlin ging, hörte sie von der Möglichkeit, für gemeinnützige Projekte tätig zu werden. Und war als Steuerrechts-Fachfrau sofort dabei. Ihr erster Mandant: Bijan Moini, selbst Rechtsanwalt, preisgekrönter Buchautor und Bürgerrechtler. Sein Herz pocht für die Bewahrung der Freiheitsrechte, weswegen er beim Verein „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ als hauptamtlicher Leiter des zehnköpfigen Legal-Teams Verfassungsbeschwerden anstößt und koordiniert. Was aber nicht heißt, dass er sich auch im Steuerrecht auskennt. Oder wie Moini sagt: „Ein Zahnarzt muss ja auch zum Kardiologen.“
Im Zentrum der Beratung stand die Frage, wie man einen unternehmerischen Ansatz im Verein mit der Gemeinnützigkeit verbindet. Denn der Verein lebt von Zuwendungen von Stiftungen – diese Einseitigkeit kann auf Dauer zum Problem werden. Also denkt man über zusätzliche Einkommensquellen nach, etwa über den Verkauf von Merchandising-Produkten wie Tassen oder Taschen.
„Das war rechtlich spannend“, sagt Mariya Ivanova, die sich mit einem Kollegen über einen Monat verteilt ein paar Dutzend Stunden in den Fall hineingekniet hat. Das Ergebnis: Der Rahmen der Vereinssatzung ist bereits groß genug. Moini: „Nun haben wir Sicherheit, wie wir rechtlich alles sauber aufsetzen können.“
Mariya Ivanova, Anwältin für Steuerrecht, CMS Deutschland
Bijan Moini, Rechtsanwalt, Buchautor und Bürgerrechtler, Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
Unsere Partnerschaften
Wirkung erzielt man vor allem durch starke Verbindungen. Bei der Vermittlung der kostenlosen Rechtsberatung arbeiten wir deshalb mit starken Partnerorganisationen im Engagement-Bereich zusammen: